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  • Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt

    einer Abgabe nach Maßgabe der Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße.

    (siehe Download weiter unten)

     

    Hundekundenachweis:

     

    Ist ein Hundekundenachweis nach § 3b Abs. 8 des Stmk. Landes- Sicherheitsgesetzes erforderlich

    und kann dieser bei einer Meldung nach § 10 der Hundeabgabenordnung nicht vorgelegt werden,

    so erhöhen sich die festzusetzenden Abgaben auf das Zweifache.

     

    NÄCHSTE TERMINE:

    Samstag, den 10.02.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Samstag, den 16.03.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Samstag, den 20.04.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

     

    in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

     

    Anmeldungen richten Sie bitte an: bhlb@stmk.gv.at

    unter Angabe des vollständigen Namen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer, sowie

    das Kursdatum, an dem Sie teilnehmen möchten.

    Gebühr: € 41,60

     

    Hundeabgabenverordnung_02062021