Privatschadensausweis
Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz oder
- Hagel
entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Gemeinden erhalten eine Entschädigung über die Abteilung 7.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigung:
- physische Personen (Einzelpersonen) oder
- juristische Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
- Es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein.
- Der Schaden muss innerhalb der Steiermark aufgetreten sein.
Fristen
- Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
- Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.
Die Antragstellung ist unter Privatschadensausweis – Schritt 1 von 6 (stmk.gv.at)
AMA-Meldung bei Überschwemmungen
Werden durch Wetterereignisse Kulturen oder Landschaftselemente beeinträchtigt oder zerstört, kann eine Meldung „Höhere Gewalt“ an die AMA oder eine Korrektur des Mehrfachantrages erforderlich sein.
weitere Informationen:
Unwetterereignis Steiermark – Meldung Höhere Gewalt_Gemeinden 2023-08-07