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  • Privatschadensausweis

    Allgemeine Informationen

    Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch

    • Hochwasser
    • Erdrutsch
    • Vermurung
    • Lawinen
    • Erdbeben
    • Schneedruck
    • Orkan
    • Bergsturz oder
    • Hagel

    entstanden sind.

    Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.

    Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. Gemeinden erhalten eine Entschädigung über die Abteilung 7.

    Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigung:
      • physische Personen (Einzelpersonen) oder
      • juristische Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
    • Es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein.
    • Der Schaden muss innerhalb der Steiermark aufgetreten sein.

    Fristen

    • Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
    • Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie  Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
    • Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.

     

    Die Antragstellung ist unter Privatschadensausweis – Schritt 1 von 6 (stmk.gv.at)

     

     

     


     

    AMA-Meldung bei Überschwemmungen

    Werden durch Wetterereignisse Kulturen oder Landschaftselemente beeinträchtigt oder zerstört, kann eine Meldung „Höhere Gewalt“ an die AMA oder eine Korrektur des Mehrfachantrages erforderlich sein.

     

    weitere Informationen:

    Unwetterereignis Steiermark – Meldung Höhere Gewalt_Gemeinden 2023-08-07