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  • Ausweise und Dokumente

    Während und nach Abschluss des Asylverfahrens werden den Asylwerberinnen/den Asylwerbern je nach Verfahrensstand unterschiedliche Dokumente ausgestellt.

    Während des Asylverfahrens

    Verfahrenskarte (grüne Karte)

    Die Verfahrenskarte wird zu Beginn des Asylverfahrens ausgestellt, um die ersten Verfahrensschritte zu erleichtern. Die Asylwerberin/der Asylwerber unterliegt mit der grünen Karte einer Gebietsbeschränkung. Die Verfahrenskarte hat die Bezeichnungen "Republik Österreich" und "Verfahrenskarte", Namen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum sowie ein Lichtbild der Asylwerberin/des Asylwerbers zu enthalten.

    Verfahrenskarte (grüne Karte)
    © BMI

    Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte)

    Wird ein Verfahren zugelassen, wird im Regelfall eine Aufenthaltsberechtigungskarte ausgestellt. Mit dieser wird dokumentiert, dass die Asylwerberin/der Asylwerber nun für die Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht hat. Die Aufenthaltsberechtigungskarte ist kein Identitätsdokument, sie dient nur dem Nachweis der Identität im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Neben der Bezeichnung „Republik Österreich“ und "Aufenthaltsberechtigungskarte" hat sie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift der Asylwerberin/des Asylwerbers sowie die Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung zu enthalten.

    Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte)
    © ÖSD

    Bei Zuerkennung von internationalem Schutz

    Karte für Asylberechtigte (blaue Karte)

    Nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ist der/dem Fremden eine Karte für Asylberechtigte auszustellen. Die Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet und dient als Nachweis der Identität. Die Karte für Asylberechtigte hat insbesondere zu enthalten: Die Bezeichnung "Karte für Asylberechtigte", Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift der/des Asylberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung. 

    Die Karte für Asylberechtigte können Fremde beantragen, die ihren Antrag auf internationalen Schutz ab dem 15. November 2015 gestellt haben und denen der Status des Asylberechtigten ab dem 1. Juni 2016 zuerkannt wurde.

    Karte für Asylberechtigte (blaue Karte)
    © ÖSD

    Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

    Diese dient dem Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und ist ein Identitätsdokument. Die Karte für subsidiär Schutzberechtigte hat insbesondere zu enthalten: Die Bezeichnung "Karte für subsidiär Schutzberechtigte", Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des/der subsidiär Schutzberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung.

    Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)
    © ÖSD

    Konventionsreisepass

    Asylberechtigte können die Ausstellung eines Konventionsreisepasses beantragen.

    Konventionsreisepass
    © ÖSD

    Fremdenpass für subsidiär Schutzberechtigte

    Subsidiär Schutzberechtigte können die Ausstellung eines Fremdenpasses beantragen, wenn sie nicht in der Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates zu beschaffen.

    Fremdenpass für subsidiär Schutzberechtigte
    © ÖSD

    Identitätskarte für Fremde

    Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, denen die Ausstellung eines Konventionsreisepasses bzw. Fremdenpasses versagt wurde, können eine Identitätskarte für Fremde beantragen.

    Identitätskarte für Fremde
    © ÖSD

    Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

    Diese Karten gelten als Identitätsdokumente. Die Inhaberin/der Inhaber erfüllt ihre/seine Ausweispflicht, wenn sie/er diese mit sich führt. Sie haben insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdauer zu enthalten. Zudem sind sie ab Ausstellungsdatum für die Dauer von zwölf Monaten gültig.

    Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
    © ÖSD

    Duldungskarte

    Fremden, deren Aufenthalt im Bundesgebiet geduldet ist, ist eine Karte für Geduldete auszustellen. Sie gilt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Duldungskarte
    © ÖSD

    Ausweis für Vertriebene

    Der Ausweis für Vertriebene dokumentiert das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine. Mit diesem Ausweis haben Vertriebene auch unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. 
     

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    Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres