Bauen & Wohnen
Amtsstunden Bauamt: Mo-Do, 08:00 – 12:00 Uhr und Di und Do, 13:00 – 16:00 Uhr

Bauberatung der Marktgemeinde Ehrenhausen
Jedes Bauvorhaben bedarf einer ausführlichen Planung!
Immer wieder wird im Gemeindegebiet begonnen bauliche Anlagen zu errichten bzw. zu erweitern, ohne die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die Folge daraus sind oftmals unnötige Schwierigkeiten mit den Nachbarn und Unvereinbarkeiten mit den gesetzlichen Baubestimmungen. Diese führen dann zu einer Abänderung, einer Verlängerung oder dem Stoppen des Bauvorhabens und erhöhen dadurch die Baukosten.
Um diesen Schwierigkeiten vorab aus dem Weg zu gehen, führt die Marktgemeinde Ehrenhausen eine kostenlose Bauberatung ein. Ziel ist es, Ihre Bauvorhaben im Vorfeld mit unserem zuständigen Bausachverständigen und dem Bauamt zu besprechen und sich zu informieren. Bringen Sie zu diesen Gesprächen ihre Handskizzen, Entwürfe, Bilder, Pläne, Baubeschreibungen etc. mit und informieren Sie sich vor Baubeginn über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Erst nach diesem gemeinsamen Gespräch sollte eine konkrete Bauplanung beginnen.
Die Bauberatung findet ab November 2022 jeden zweiten Dienstag im Monat von 13:30 bis 15:00 Uhr im Bauamt der Marktgemeinde Ehrenhausen statt. Als Bausachverständiger fungiert Herr DI Walter Semlitsch. Wir bitten um verbindliche Voranmeldung unter 03453 2507 – DW 15 oder DW 16!
Bitte informieren Sie sich vorab über unseren Leitfaden für Bauwerber/innen. (siehe unten bei Downloads)
Im Interesse aller Beteiligten ersuchen wir Sie von dieser kostenlosen Bauberatung Gebrauch zu machen!
Ihr Bauamt der Marktgemeinde Ehrenhausen.
Hier finden Sie alle Bebauungspläne der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße!
Hier finden Sie alle Verordnungen zum Thema Raumordnung der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße!
Dieser Leitfaden soll jedem zukünftigen Bauwerber / jeder zukünftigen Bauwerberin einen Überblick verschaffen, welche Schritte für ein ordnungsgemäßes und reibungsloses Bauverfahren (vom Bauansuchen bis zur Benützungsbewilligung) von großer Bedeutung sind.
Hier finden Sie die Förderansuchen