Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online beantragt werden.
1. Zweck der Förderung
Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark
finanziell unterstützt werden.
2. Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 400,00 pro Haushalt. Auf die Gewährung des
Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
3. Fördernehmer:innen
Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche
3.1 in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
3.2 in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
3.3 in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben;
3.4 den in Punkt 4. definierten Förderungsvoraussetzungen entsprechen.
4. Förderungsvoraussetzungen
4.1. Persönliche Voraussetzungen
Folgende persönliche Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen:
a. Volljährigkeit;
b. Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.
Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen,
vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie
Bezieher:innen der Grundversorgung.
4.2. Einkommensvoraussetzungen
Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen (vgl. Punkt 7) des Jahres 2022 von EUR 30.734,00
nicht überschritten werden.
Das Nettoeinkommen für natürliche Personen ist das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG
1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge im Sinne des § 67
Abs. 1 und 2 EStG 1988 entfallenden Steuer. Ebenso zum Jahresnettoeinkommen sind das
Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Weiterbildungsgeld, das Übergangsgeld nach
Altersteilzeit, das Übergangsgeld, die Überbrückungshilfe, der Pensionsvorschuss, das
Altersteilzeitgeld, das Bildungsteilzeitgeld, das Umschulungsgeld, die Teilpension (erweiterte
Altersteilzeit), die Gründungsbeihilfe, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, die
Kombilohnbeihilfe, Fachkräftestipendium, die allgemeine Familienbeihilfe und das
Kinderbetreuungsgeld zu zählen.

Mietwohnungen zum Sofortbezug frei!
Hauptstraße 30a, 8461 Ehrenhausen an der Weinstraße
Wohnbauinformation Steiermark: Nur einen Klick vom Wohntraum entfernt
Neubau oder Sanierung? Mietkauf oder Genossenschaftswohnung? Klimagerecht und förderfähig? Barrierefrei und energieeffizient? Wer seinen Traum vom eigenen Heim verwirklichen will, der sieht sich mit unzähligen Fragen konfrontiert. Antworten liefert die neue Website „Wohnbauinformation Steiermark“. www.wohnbau.steiermark.at
Das Land Steiermark unterstützt die Steirerinnen und Steirer nicht nur mit unterschiedlichen Förderungen, sondern erweist sich mit umfangreichem Fachwissen – vom Baurecht bis zur Wohnbauforschung – als kompetenter Ansprechpartner für Bauherren und Bauherrinnen, Wohnbauträger und Gemeinden.
Die Website verfügt über zahlreiche neue Tools wie Online-Einkommensberechnung, Checklisten, die bei der Entscheidungsfindung helfen und als Ratgeber dienen, Klimatipps für energieeffizientes Bauen und einer Wohnbaubörse der gemeinnützigen Bauvereinigungen unterstützen die User bei Informationsbeschaffung. In Kürze wird auch ein Online-Förderrechner verfügbar sein.