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  • Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Pensionsversicherung (→ PV)

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen

    Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz