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  • Bundes-Ehrenzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Allgemeinheit gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache sind, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt