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  • Begriffe mit A

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    Ausbildungsverhältnis

    Bei Ausbildungsverhältnissen steht der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund und nicht, wie bei Arbeitsverhältnissen, die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Für ein Ausbildungsverhältnis sind insbesondere folgende Merkmale relevant:

    • Für den Ausbildungszweck muss die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen
    • Die von der Auszubildenden/dem Auszubildenden zu verrichtenden Tätigkeiten müssen dem Zweck der Ausbildung entsprechen
    • Hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht relativ große Freiheit der Auszubildenden/des Auszubildenden
    • Die Mitarbeit der Auszubildenden/des Auszubildenden ist für den Fortgang des betrieblichen Arbeitsprozesses nicht notwendig

    Ausbildungsverhältnisse unterliegen Lern- und Ausbildungszweck. Es bestehen daher u.a. keine gesetzlichen Ansprüche auf Urlaub (→ USP), Entgelt oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit (→ USP). Allerdings steht es der ausbildenden Person und der im Ausbildungsverhältnis stehenden Person frei, individuelle Vereinbarungen (z.B. über Zahlung eines Entgelts) miteinander zu treffen.

    Arbeit, Beruf und Pension

    Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion