Zum Inhalt springen
  • Begriffe mit V

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Volljährigkeit

    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

    Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion