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  • Begriffe mit S

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Streitanhängigkeit

    Mit der Zustellung einer Klage an die Beklagte/den Beklagten ist die Klage wirksam erhoben und somit streitanhängig. Ab diesem Zeitpunkt kann über den geltend gemachten Anspruch kein (weiterer) Rechtsstreit begonnen werden. Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt für eine Klagsänderung die Zustimmung der/des Beklagten eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion