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  • Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen

    Allgemeine Rechtsgrundlagen

    Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften  

    Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

    Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.

    Hinweis:

    Ausführliche Informationen zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion