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  • Babysitter

    Sie möchten Ihr Kind noch nicht regelmäßig in eine Betreuungseinrichtung geben, benötigen aber doch zeitweise Betreuung für Ihr Kind? – Dann bietet sich eine Babysitterin/ein Babysitter an. Die Betreuung kann auf diese Weise individuell und in der gewohnten Umgebung des Kindes erfolgen.

    Tipp:

    Achten Sie darauf, dass immer wieder dieselbe Person zum Babysitten kommt und so eine vertraute Beziehung zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden kann.

    Benötigen Sie öfters eine Babysitterin/einen Babysitter, so ist auch die Inanspruchnahme eines Leihoma-Dienstes/Leihopa-Dienstes zu erwägen.

    Babysitterinnen/Babysitter sind in der Regel als geringfügig Beschäftigte angestellt und können mit Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden.

    In Österreich können befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck – sofern die Entlohnung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt – angemeldet, versichert und entlohnt werden.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Dienstleistungsscheck – Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt