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  • Begriffe mit U

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    Unbedenklichkeitsbescheinigung – Finanzamt

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) entrichtet wurden.

    Beispiel:

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) und im Wirtschaftsverkehr (z.B. im Zollbereich, für die Liquidation einer Gesellschaft) ausgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 20.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion