Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden. Benutzerinnen/Benutzern des ERV stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Übermittlungsstellen bzw. JustizOnline.
Übermittlungsstellen
Teilnehmerinnen/Teilnehmer bringen Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften ein. Rückmeldungen erfolgen elektronisch über die Übermittlungsstellen.
Die Nutzung von Übermittlungsstellen steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung. Es fallen Grundgebühren sowie Gebühren pro Übermittlung an. Manche Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, z.B. Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Versicherungen und Sozialversicherungsträger.
JustizOnline
JustizOnline ermöglicht es Bürgerinnen/Bürgern, mit der ID Austria kostenfreie elektronische Eingaben bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften zu machen. Rückmeldungen erfolgen jedoch nicht über JustizOnline. Zustellungen erfolgen postalisch oder über das Zentrale elektronische Postfach, sofern aktiviert.
Weiterführende Links
- Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
- Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
- Formulare & Ersteingaben (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz