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  • Begriffe mit P

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    Partei

    Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen.

    Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet.

    Hinweis:

    Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion