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  • Namensänderung: Geldinstitute

    Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils verlangt.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion