Zum Inhalt springen
  • Begriffe mit M

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Miteigentum

    Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion