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  • Generalimporteur

    Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

    Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (BMIMI)

    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion