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  • Konkursantrag mit Kostenvorschuss

    Allgemeine Informationen

    Diese Konkurseröffnung erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens abdecken und ist bei Antragstellung zu bezahlen. 

    Hinweis:

    Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Konkursantrag mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (→ BMJ) des Wohnsitzes der Schuldnerin/des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro. 

    Tipp:

    Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen!

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz