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  • Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

    Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.

    Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

    • Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
    • Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
    • Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
    • Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
    • Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
    • Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
    • Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)

    Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).

    Hinweis:

    Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz