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  • Begriffe mit F

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    Fälligkeit

    Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.

    Hinweis:

    Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion