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  • Tierbestattungen

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Eigentümerinnen/Eigentümer sind verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (zum Beispiel Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).

    Das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintier) auf dem Grund der Tierhalterin/des Tierhalters ist jedoch gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.

    Achtung:

    In einzelnen Bundesländern bestehen weitere Einschränkungen!  

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Weitere Auskünfte zur Tierbestattung können auch bei jeder Amtstierärztin/jedem Amtstierarzt eingeholt werden.  

    Letzte Aktualisierung: 26.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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