Heizkostenzuschuss 2026/27 des Landes Steiermark
Auch heuer unterstützt das Land Steiermark einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 Euro.
👉 Wer kann den Zuschuss beantragen?
Grundsätzlich Personen, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen.
💶 Einkommensgrenzen pro Monat:
📅 Antragsfrist:
1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
📍 Der Antrag ist beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Stadtamt möglich. In Graz kann der Antrag bei den Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz eingebracht werden.
📄 Diese Unterlagen werden benötigt:
Heizkostennachweis
Rechnung über die zuletzt bezogenen Heizstoffe bzw. Heizkosten und
dazugehöriger Zahlungsnachweis.
Je nach Heizungsart gelten insbesondere:
Einkommensnachweise
Es sind die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zu berücksichtigen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Je nach Einkommensart können beispielsweise Lohn-/Gehaltsnachweise, Pensionsnachweise, AMS-Bestätigungen, Einkommensteuerbescheide oder andere geeignete Nachweise erforderlich sein.
ℹ️ Wichtig: Das monatliche Nettoeinkommen wird nach den Vorgaben der Richtlinie berechnet. Bestimmte Leistungen, etwa Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe oder bestimmte krisenbedingte Unterstützungsleistungen, werden dabei nicht als Einkommen berücksichtigt.
➡️ Informieren Sie sich rechtzeitig und stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Frist!