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  • Mietzins

    Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist. Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus

    • Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
    • Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
    • Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
    • Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine) 
    • 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins

    In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. Zusätzlich zur Miete werden in der Regel noch folgende laufende Kosten anfallen für

    • Heizung
    • Strom
    • Internet und/oder Telefon
    • ORF-Beitrag
    • Versicherungen (etwa Haushaltsversicherung)

    Weiterführende Links

    Betriebskosten (→ Mietervereinigung)

    Rechtsgrundlagen

    § 15 Mietrechtsgesetz (MRG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz