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  • Einsichtnahme bei Notaren

    Notarinnen/Notare können in der Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Für diese Leistung haben Notarinnen/Notare Anspruch auf die gleichen Gebühren, die auch von Gerichten für Grundbuchsauszüge erhoben werden.

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    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz