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  • Sollten Sie am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, können Sie Ihre Stimme auch mittels Wahlkarte abgeben.

    Die Wahlkarte kann ab sofort, bis Mittwoch, 5. Juni 2024 schriftlich (Anforderungskarte, Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag),oder bis Freitag, 7. Juni 2024 12:00 Uhr persönlich im Marktgemeindeamt beantragt werden.

    ACHTUNG! Wahlkarten können keinesfalls telefonisch beantragt werden!

    Der/Die AntragstellerIn hat die Identität durch ein Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) glaubhaft zu machen. Eine Beantragung durch andere Personen ist nicht zulässig.

    Die Wahlkarte wird Ihnen entweder persönlich ausgehändigt, oder per Post zugesandt. Die Zusendung an eine andere Adresse als die Wohnadresse ist bei der Beantragung gesondert bekanntzugeben.

     

    Hier geht´s zum Online-Antrag:

    https://www.meinewahlkarte.at/

     

    Beantragen Sie Ihre Wahlkarte frühzeitig, damit Ihnen diese rechtzeitig zugestellt werden kann.