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  • Wahlrecht

    Jede erwachsene Person kann selbst wählen, auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung.

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz