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  • Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

    Allgemeine Informationen

    Achtung:

    Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

    Voraussetzungen

    • Unbescholtenheit
      • keine gerichtlichen Verurteilungen
      • kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
      • keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
    • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
      • Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt. Die letzten geltend gemachten sechs Monate müssen jedenfalls unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen.
    • Deutschkenntnisse (Nachweis von Deutschkenntnissen) und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes (Staatsbürgerschaftstest)
      • Nachweis außer Ausnahme (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
    • bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
    • kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
    • keine Rückkehrentscheidung
    • keine Rückführungsentscheidung eines anderen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
    • keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
    • keine Nähe zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
    • grundsätzlich Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
      • die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
      • die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden

    Zuständige Stelle

    Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist persönlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.

    Weiters sind Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Behörde schriftlich oder niederschriftlich (z. B. durch ein Protokoll), insbesondere mittels von den Behörden aufgelegten Antragsformularen, zu stellen.

    Die zuständige Behörde informiert über die Urkunden und Nachweise, die dem Antrag auf Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft anzuschließen sind.

    Erforderliche Unterlagen

    Die tatsächlich benötigten Unterlagen können erst aufgrund der persönlichen Angaben festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung beim Amt der Landesregierung.

    Zusätzliche Informationen

    Die österreichische Verfassung legt fest, dass der Vollzug des Staatsbürgerschaftswesens in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Daher führen auch ausschließlich die Bundesländer die Staatsbürgerschaftsverfahren (von der Entgegennahme von Anträgen bis hin zur Entscheidung in Form eines Bescheids). Zuständig ist jenes Bundesland, in dem die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
    Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind auf den folgenden Websites zu finden:

    Weiterführende Links

    Mein Österreich – Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft (BMI, BKA)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres