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  • Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz