Heckenschnitt vor dem Winter: Für mehr Sicherheit!
Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger!
Bitte schneiden Sie Naturhecken entlang öffentlicher Gemeinde- und Landesstraßen rechtzeitig vor dem Winter zurück. Hecken dürfen nicht über die Grundstücksgrenze ragen oder die Sicht im fließenden Verkehr behindern. Laut § 91 StVO sind Grundeigentümer gesetzlich verpflichtet, Bäume und Sträucher, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zu entfernen.
Die Regel: Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1 Meter zur bestehenden Straßen-Asphaltkante bzw. ausreichend Abstand zum Gehsteig ein.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit in Ehrenhausen an der Weinstraße!