Regierungsvorlage: Teilpensionsgesetz
Eine Teilpension soll eingeführt werden, die Altersteilzeit soll eingeschränkt werden.
- Einlangen im Nationalrat: 18. Juni 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Jänner 2026
Ziele
- Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
- Entlastung des Bundesbudgets
- Bekämpfung des Fachkräftemangels
- Anpassung ans Pensionsrecht und Senkung der Kosten der Altersteilzeit
Inhalt
- Einführung einer Teilpension
- Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgelds auf 3 Jahre
Hauptgesichtspunkte
Die Regierungsparteien haben sich im Pensionsbereich auf Maßnahmen verständigt, die das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote rasch erhöhen sollen. Dazu soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Regelungen der Altersteilzeit sollen mit der neu einzuführenden Teilpension harmonisiert werden sowie Anpassungen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten bei der Altersteilzeit erfolgen. Die entsprechenden Neuregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz umfassen:
- Die Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters.
- Eine Neudefinition des Oberwertes, in dem Überstunden (Überstundenpauschalen) ab 2026 nicht mehr enthalten sein sollen.
- Den Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber.
Weiters sollen arbeitsrechtliche Anpassungen bezüglich der Abfertigung alt sowie für Betriebspensionen erfolgen. Gleichzeitig soll im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich festgeschrieben werden, um die um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.