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  • Heizkostenzuschuss 2025/26

    Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der
    Gemeinde beantragt werden.

     

    Bitte beachten Sie:
    Personen die die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen!

     

    Folgende Neuerungen gelten für die Förderperiode 2025/26:
    • Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
    • Die Förderungswerber müssen neben dem Einkommen auch die Heizkosten vorlegen!
    • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens 5 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 01. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
    • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss!

    Bei Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice gerne zur Verfügung!