Heizkostenzuschuss 2025/26
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der
Gemeinde beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Personen die die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen!
Folgende Neuerungen gelten für die Förderperiode 2025/26:
- Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
- Die Förderungswerber müssen neben dem Einkommen auch die Heizkosten vorlegen!
- Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens 5 Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 01. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
- Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss!
Bei Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice gerne zur Verfügung!