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  • Heizkostenzuschuss 2026/27 des Landes Steiermark

    Auch heuer unterstützt das Land Steiermark einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 Euro.

    👉 Wer kann den Zuschuss beantragen?
    Grundsätzlich Personen, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und die weiteren Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen.

    💶 Einkommensgrenzen pro Monat:

    👤 Einpersonenhaushalt: 1.827 €
    👥 Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.741 €
    👶 zusätzlich 548 € für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird

    📅 Antragsfrist:
    1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

    📍 Der Antrag ist beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Stadtamt möglich. In Graz kann der Antrag bei den Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz eingebracht werden.

    📄 Diese Unterlagen werden benötigt:
    Heizkostennachweis

    Rechnung über die zuletzt bezogenen Heizstoffe bzw. Heizkosten und

    dazugehöriger Zahlungsnachweis.

    Je nach Heizungsart gelten insbesondere:

    🪵 feste oder flüssige Brennstoffe sowie Gas: letzte Rechnung + Zahlungsnachweis
    ♨️ Fern- oder Nahwärme: Abrechnung + Zahlungsnachweis
    ⚡ Wärmepumpe: Stromrechnung + entsprechender Zahlungsnachweis
    🏠 bei einer gemieteten Wohnung mit zentraler Heizung: entsprechende Heizkostenabrechnung bzw. Nachweis über die tatsächlich getragenen Heizkosten

    Einkommensnachweise
    Es sind die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zu berücksichtigen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Je nach Einkommensart können beispielsweise Lohn-/Gehaltsnachweise, Pensionsnachweise, AMS-Bestätigungen, Einkommensteuerbescheide oder andere geeignete Nachweise erforderlich sein.

    ℹ️ Wichtig: Das monatliche Nettoeinkommen wird nach den Vorgaben der Richtlinie berechnet. Bestimmte Leistungen, etwa Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe oder bestimmte krisenbedingte Unterstützungsleistungen, werden dabei nicht als Einkommen berücksichtigt.

    ➡️ Informieren Sie sich rechtzeitig und stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Frist!