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  • Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Allgemeine Informationen

    Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

    Voraussetzungen

    Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.

    Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:

    • Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
    • es muss eine soziale Notlage bestehen.

    Zuständige Stelle

    Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

    Rechtsgrundlagen

    §§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)

    Zum Formular

    Unterstützungsfonds – Zuwendung für Menschen mit Behinderung

    Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz