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  • Verbot der Haltung bestimmter Tierarten

    General information

    Laut Gesetz ist das Halten von bestimmten Tierarten anzeigepflichtig (bspw. bei Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung haben) bzw. bewilligungspflichtig (bspw. bei der Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, bei Veranstaltungen).

    Tip:

    Die genauen Bestimmungen, Artenlisten und Ausnahmeregelungen sind im Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen festgehalten.

    Das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere ist im § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.

    Competent authority

    Further information

    Detaillierte Auskünfte zum Thema erhalten Sie bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern.

    Legal basis

    Last update: 10.03.2026
    Responsible for the content: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    Certified Translation