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  • Individuelle Studien

    Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
    Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.

    Hinweis:

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.

    Der Antrag hat zu enthalten:

    • Die Bezeichnung des Studiums
    • Ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil
    • Den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten
    • Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universität

    Universität

    Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung