Zum Inhalt springen
  • Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Wer sich ausschließlich der Pflege seines Kindes mit Behinderungen widmet, hat die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.

    Bei einer Erwerbstätigkeit (über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat im Jahr 2025), die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.

    Voraussetzungen

    Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.

    Zuständige Stelle

    der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren

    Zusätzliche Informationen

    Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich auf der Seite zu Versicherungsmöglichkeiten oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers (zum Beispiel ASVG, GSVG, BSVG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz