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  • Offizialprinzip

    Offizialprinzip (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) bedeutet, dass eine Behörde oder das Gericht von Amts wegen Ermittlungen durchführt.

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion