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  • Die von der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße auf.

    Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

    Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

    Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

    • die Bildmarkt der Behörde und
    • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

    Dieses Dokument wurde amtssigniert.

    Hinweis zur Amtssignatur finden Sie unter

    http://www.ehrenhausen.gv.at/unsere-gemeinde/amtssignatur