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    🎉 Veranstaltungen müssen gemeldet werden – aber was ist zu beachten?

     

    Sämtliche öffentliche Veranstaltungen, die allgemein beworben oder zugänglich sind (z. B. Märkte, Festivals, Konzerte, Straßenfeste) müssen in der Gemeinde gemeldet werden. Die Meldungen sind gebührenpfichtig!
    Private Feiern zählen nicht dazu! Für Großveranstaltungen (über 1000 Teilnehmer) ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
    Geregelt sind die Bestimmungen zu den Veranstaltungen im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 – StVAG.
    Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Homepage der Stmk. Landesregierung unter www.verwaltung.steiermark.at

     

    Die Durchführung einer Kleinveranstaltung (bis 300 Personen) ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Gemeinde mit dem Formular „Kleinveranstaltungsmeldung“  zu melden (§ 7 Abs. 1 Z4 StVAG).

     

    Die Durchführung einer Veranstaltung in Gastgewerbebetrieben im Rahmen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung und in bewilligten Veranstaltungsstätten im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde mit dem Formular „Veranstaltungsmeldung“  zu melden (§ 7 Abs.1 Z1 & Z3 StVAG).

     

    Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind, müssen mit dem Formular „Veranstaltungsanzeige“ bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 8 StVAG). Zuständige Behörde ist je nach Besucheranzahl, entweder die Bezirkshauptmannschaft (ab 1000 Besucher) oder die Gemeinde (unter 1000 Besucher). Die Anzeige muss spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung erfolgen!

     

    Was tut die Gemeinde nach der Veranstaltungsmeldung?
    Wir nutzen unsere Reichweite auf unserer Homepage, der DaheimApp, in der Gemeindezeitung und auf unseren Social-Media Kanälen (Facebook & Instagram) für die Veranstalter und veröffentlichen dort die übermittelten Flyer der Veranstaltung. Somit tragen wir zur Bewerbung der einzelnen Veranstaltungen bei.