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  • Bauen & Wohnen

    Frau Elisabeth Frei
    03453/ 2507-15

     

    Herr Hans Daniel Petrowitsch, MSc.
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    Bauberatung der Marktgemeinde Ehrenhausen

    Wichtige Mitteilung des Bauamtes: Kostenlose Bauberatung in Ehrenhausen!

    Starten Sie Ihr Bauvorhaben richtig: Baubewilligung oder Mitteilung ist Pflicht! Leider stellen wir immer wieder fest, dass Bauarbeiten in unserer Gemeinde ohne die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen beginnen. Dies kann schnell zu Problemen mit Nachbarn oder zu Verstößen gegen die Baubestimmungen führen. Die unschönen Folgen: zeitraubende Änderungen, Bauverzögerungen oder sogar Baustopps – und damit unnötige Mehrkosten für Sie.

    Vermeiden Sie Ärger – nutzen Sie unsere kostenlose Bauberatung!

    Um solche Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, bietet die Marktgemeinde Ehrenhausen eine kostenlose Bauberatung an. Unser Ziel ist es, Sie und Ihr Bauvorhaben frühzeitig mit unserem erfahrenen Bausachverständigen und dem Bauamt zusammenzubringen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich umfassend über alle rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zu informieren.
    Das benötigen Sie für die Beratung:
    Bringen Sie bitte alle verfügbaren Unterlagen wie Entwürfe, Skizzen, Pläne, Baubeschreibungen oder Fotos zu diesem wichtigen Gespräch mit.
    Wichtig: Planen Sie Ihr Bauvorhaben erst nach dieser Beratung im Detail weiter.

    Termine und Anmeldung:
    Die Bauberatungen finden einmal im Monat direkt im Bauamt der Marktgemeinde Ehrenhausen a.d.W. statt. Als Bausachverständiger steht Ihnen Herr DI Walter Semlitsch zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 03453/2507-15 (Fr. Frei) oder -16 (Hr. Petrowitsch) an.

    Gesetzliche Einmessverpflichtung von Gebäuden – kostengünstig über die Gemeinde!
    Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass bei Neu- und Zubauten eine gesetzliche Einmessverpflichtung von Gebäuden besteht. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss die genaue Lage und Höhe des Gebäudes von einem befugten Geometer eingemessen und im Grenzkataster bzw. der Grundstücksdatenbank eingetragen werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Einmessung kann vergünstigt über die Marktgemeinde Ehrenhausen a.d.W. erfolgen. Wir bieten Ihnen hierfür einen Pauschalpreis von 350,- Euro an.

    Im Interesse aller Beteiligten bitten wir Sie herzlich, dieses kostenlose Serviceangebot und die Möglichkeit der vergünstigten Einmessung wahrzunehmen. Es hilft uns allen, Bauprojekte reibungslos und gesetzeskonform umzusetzen.

    Wichtiger Hinweis zu Formularen!
    Für Bauansuchen, Mitteilungen und alle weiteren Informationen samt Checklisten verwenden Sie bitte ausschließlich die offiziellen Formulare der Wirtschaftskammer Österreich. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bauansuchen-stmk.at/

    Ihr Bauamt der Marktgemeinde Ehrenhausen a.d.W.


     

    Neues aus dem Bauamt: Richtig planen, sicher bauen!

    Werte Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße,
    mit der kommenden Bausaison im Frühjahr 2026 starten viele von Ihnen neue Projekte. Ob Eigenheim, Carport oder Geräteschuppen: Ein Bauvorhaben ist stets eine Investition in die Zukunft. Damit diese Investition sicher ist und unnötiger Ärger vermieden wird, informieren wir Sie in dieser Ausgabe über die wichtigsten Grundsätze laut steiermärkischem Baugesetz.

    Leider beobachten wir im Bauamt eine Zunahme von Problemen, die durch Unwissenheit oder Missverständnisse entstehen. Basis für jedes Bauen ist das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG). Besonders die Paragraphen 19, 20 und 21 regeln, ob und wie ein Bauwerk genehmigt werden muss.

    Zu Ihrer Information und Sicherheit greifen wir die aktuell häufigsten Fehlerquellen auf:

    1. Der Flächenwidmungsplan ist bindend
    Der erste Blick vor jedem Projekt muss dem Flächenwidmungsplan gelten. Bauen ist grundsätzlich nur auf Flächen möglich, die als Bauland ausgewiesen sind. Ein Bauvorhaben im Freiland ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    Hier gelten sehr strenge Maßstäbe. Das Bauen im Freiland ist nur unter ganz bestimmten Ausnahmebestimmungen möglich (geregelt im Raumordnungsgesetz ROG § 33). Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass eine Wiese automatisch bebaut werden darf, nur weil sie Ihnen gehört.

    2. Kein Bauen ohne „Baubewilligung“
    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass kleine Gebäude „einfach so“ aufgestellt werden dürfen. Das ist falsch. Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet in den §§ 19 bis 21 klar:
    • Meldepflicht: Auch kleinere Bauwerke wie Geräteschuppen, Gartenhäuser, Flugdächer oder Carports müssen der Gemeinde gemeldet werden. Dies gilt, solange eine Gesamtfläche von 40 m² auf dem Grundstück noch nicht ausgeschöpft ist.
    • Bewilligungspflicht: Alles, was darüber hinausgeht (und natürlich Wohnhäuser), benötigt eine explizite Baubewilligung.

    Wichtig: Bauen ohne den rechtlichen Konsens (Bewilligung oder Meldung) ist illegal. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, bei illegalen Bauten Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsaufträge zu erlassen. Ersparen Sie sich diese nachteiligen Konsequenzen.

    3. Bauausführung: Treue zum Plan
    Aus aktuellen Anlässen weisen wir darauf hin: Ein Bauvorhaben ist exakt so auszuführen, wie es bewilligt wurde. Oft entstehen während der Bauphase neue Ideen oder Änderungswünsche. Diese dürfen jedoch nicht eigenmächtig umgesetzt werden.

    Jede Abweichung vom genehmigten Plan benötigt in der Regel eine neue Bewilligung oder zumindest eine Rücksprache mit der Baubehörde. Werden bewilligungspflichtige Änderungen ohne Genehmigung durchgeführt, droht die sofortige Baueinstellung.

    4. Nutzen Sie unser Beratungsangebot
    Das Baurecht ist komplex, aber wir lassen Sie damit nicht allein. Im Bauamt können Sie sich jederzeit über die Machbarkeit Ihrer Ideen informieren. Zusätzlich bietet die Marktgemeinde einmal im Monat einen kostenlosen Bauberatungstag an. Hier steht Ihnen unser bautechnischer Sachverständiger für Detailfragen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit vor Baubeginn. Das spart Kosten und Nerven.

    Zusätzlich empfehlen wir die hervorragenden Checklisten der WKO Steiermark. Unter dem Link https://www.bauansuchen-stmk.at/ finden Sie praxisnahe und aktuelle Listen für die verschiedensten Bauvorhaben zum Download.

    5. Termine für das 1. Quartal 2026
    Die kostenlose Bauberatung findet jeweils am zweiten Dienstag im Monat ab 13:00 Uhr statt. Für das kommende Quartal sind dies:

    • Dienstag, 13. Jänner 2026
    • Dienstag, 10. Februar 2026
    • Dienstag, 10. März 2026

    Anmeldung erforderlich:
    Für eine gute Planung bitten wir um zwingende telefonische Voranmeldung bei Frau Elisabeth Frei oder Herrn Daniel Petrowitsch im Gemeindeamt.

    6. Zusammenlegung von Wohnungen
    Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen zur Zusammenlegung oder Trennung von Wohneinheiten, oft begründet durch Förderungen oder Abgaben. Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde diese Änderungen im Adress- und Gebäuderegister nicht einfach auf Wunsch vornehmen kann.

    Solange zwei Wohneinheiten baulich bestehen, müssen diese auch getrennt geführt werden, unabhängig von Leerstand oder aktueller Nutzung. Eine Änderung der Nutzungseinheiten erfordert in
    der Regel technische Planunterlagen und bei baulichen Maßnahmen ein Bewilligungsverfahren. Bedenken Sie bitte, dass solche Änderungen aufwendig und schwer rückgängig zu machen sind. Kurzfristige Vorteile wiegen langfristige Nachteile oft nicht auf.

    Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit und viel Erfolg bei Ihren geplanten Projekten im neuen Jahr!

    Ihr Bauamt der Marktgemeinde Ehrenhausen a.d.W.


     

    Leitfaden für BauwerberInnen

    Dieser Leitfaden soll jedem zukünftigen Bauwerber / jeder zukünftigen Bauwerberin einen Überblick verschaffen, welche Schritte für ein ordnungsgemäßes und reibungsloses Bauverfahren (vom Bauansuchen bis zur Benützungsbewilligung) von großer Bedeutung sind.